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Altarkreuz Westrhauderfehn

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Blick auf Rajen vom Kirchturm

Kinder und Abendmahl – passt denn das zusammen?

Mit Beschluss des Kirchenvorstandes aus dem Jahr 2007 sind in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Westrhauderfehn Kinder zum Abendmahl zugelassen, „die das Abendmahl von einem normalen Essen (Sättigungsmahl) unterscheiden können und denen die Zeichen des Sakraments, Brot und Wein, als Geschenk der Gegenwart Christi verstehbar werden“.

Die Voraussetzung zum Empfang des Abendmahls ist nach dem Neuen Testament und der urchristlichen Gemeinde die Taufe. Nach lutherischer Lehre wächst und lebt der Glaube an Predigt und Abendmahl. Die Würde der christlichen Gemeinschaft, die Paulus beim Abendmahl gewahrt wissen will (1. Korinther 11, 27), wird unseres Erachtens nach gerade dann gewahrt, wenn Kinder nicht ausgeschlossen werden, sondern sich von klein auf eingeladen fühlen und am Abendmahl teilnehmen (dürfen).

Dürfen römisch-katholische Christen an einem evangelischen Abendmahl teilnehmen?

In den evangelischen Kirchen sind römisch-katholische Christen wie alle Getauften herzlich zum Abendmahl eingeladen,
weil Christus selbst dazu einlädt. Festgehalten ist diese »eucharistische Gastfreundschaft« oder »Gastbereitschaft
« der evangelischen Kirchen u.a. in einer »Pastoraltheologischen Handreichung« der Vereinigten Evangelisch-
Lutherischen Kirche aus dem Jahre 1975, der sich die Arnoldshainer Konferenz im Jahr 1976 angeschlossen hat. Das
Konzept einer »Gastfreundschaft« impliziert, daß diejenigen Christen, die einen Gottesdienst der jeweils anderen
Konfession besuchen, dabei Glieder ihrer eigenen Kirche bleiben. Allerdings sollte im gemeindlichen Alltag darauf
geachtet werden, daß niemand aus ökumenischem Überschwang zu etwas genötigt wird, was er oder sie (noch) nicht
will.

Auszug aus "Das Abendmahl", eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, 2008

http://www.ekd.de/download/abendmahl.pdf