Gründung Kirchengemeinde

Die Gründung der Kirchengemeinde Rhauderfehn


In der Verleihungsurkunde zur Gründung des Rhauderfehns vom 19. April 1769 war bereits der Bau einer evangelischen und einer katholischen Kirche genehmigt worden. Schon vorher, am 15. Januar 1768, schloss die Rhauderfehn-Compagnie mit den ersten beiden Erbpächtern Verträge ab, in denen ihre jährlichen Abgaben an künftige Prediger und Küster festgelegt wurden. Im ältesten erhaltenen Protokoll, „die Errichtung einer lutherischen Kirchengemeinde zu Rhauderfehn betreffend“ vom 14. Januar 1824, wurden bereits die Stimmrechte bei der Wahl des Pastors, die Bezahlung der Prediger und Lehrer und die Verteilung dieser Lasten auf die einzelnen Erbpächter und Untererbpächter sowie die Finanzierung für den Bau des künftigen Pfarrhauses festgelegt. Auch wurde darin bestimmt, dass der Gottesdienst künftig in dem bereits bestehenden Schulgebäude abgehalten werden solle, nachdem dieses für den Altar an der Ostseite um etwa 10 Fuß vergrößert worden war. 

Einige Tage darauf, am 23. Januar 1824, gaben zwei Bevollmächtigte der lutherischen Bewohner des Rhauderwestfehns vor dem Amt in Stickhausen umfassende Erklärungen ab. Insbesondere vertraten sie den Standpunkt, es sei recht und billig, dass die Rhauderfehn-Compagnie drei Kandidaten für das künftige Predigeramt nominieren und die Fehnbewohnerschaft einen davon wählen könne. Im Übrigen solle für diesen, „sobald sich Gelegenheit zeige, ein Haus erbauet und dazu ein guter, schicklicher Garten und Land für zwei Kuhweiden geliefert werden.“ Ferner trugen sie die Bitte vor, es für die Ostrhauderfehner zunächst bei der derzeitigen „provisorischen Einrichtung“ der Rhauder Parochie zu belassen, weil „bei diesen schlechten und geldlosen Zeiten keine eigene Gemeinde auf dem Fehn errichtet werden müsse, weil die Abgaben dazu nicht geliefert werden könnten, da es nun schon vielen zu schwer falle, die geringen Parochial-Lasten für Rhaude zu tragen.“ 

Am 11. Februar 1828 einigten sich der Vertreter der Fehn-Compagnie und die Ortsvorsteher der Einwohner des Rhauderfehns vor dem Amt in Stickhausen betreffs der Predigerwahl dahingehend, dass die Ober-Erbpächter fünf Stimmen und jeder Unter-Erbpächter eines Fehnplatzes eine volle Stimme haben sollte. Auch wurde bestimmt, das Rhauderostfehn solle mit zu dieser neuen Gemeinde gehören, bis es finanziell in der Lage sei, eine eigene Gemeinde zu bilden. 

Am 31. März 1828 wurde in einer öffentlichen Versammlung im Compagnie-Hause (dem jetzigen Verlaatshus) zu Rhauderwestfehn all das, was in den vorausgegangenen Verhandlungen festgelegt worden war, zu einem Gemeindebeschluss erhoben. Das hierzu verfasste Protokoll wurde von 56 Gemeindegliedern unterschrieben (wobei 10 von ihnen statt ihres Namens allerdings mit drei Kreuzen zeichneten). In einer weiteren Gemeindeversammlung vom 31. Januar 1829 wurde festgestellt, die endgültige Genehmigung für die Berufung eines Predigers könne wegen eines noch vorhandenen Fehls in Höhe von 160 Gulden am jährlichen Pastorialgehalt noch nicht erteilt werden . Daraufhin erklärte sich der Auktionator J. v. d. Heide als Vertreter der Rhauderfehn-Compagnie bereit, das benannte Fehl alljährlich so lange von sich aus beisteuern zu wollen, bis das Rhauderwestfehn selbst in der Lage sei, das gesamte Pastoralgehalt in Höhe von 300 Reichstalern zu beschaffen. Nunmehr einigte sich die Versammlung, „den Kandidaten der Theologie Herrn Nellner zu Stickhausen“ zu ihrem „erstkünftigen Pastor einstimmig zu wählen.“

Am 24. Juni 1829 wurde Christian Lebrecht ellner aus Stickhausen endlich als erster Pstor durch Pastor Oepke aus Backemoor in Vertretung des Superintendenten Hellmts aus Detern) in sein Amt eingeführt. Die Einführungspredigt hielt Nellner über 1. Mose 28, 17: „Wie heilig ist diese Stätte! Hier ist nichts anderes denn Gottes Haus, hier ist die Pforte des Himmels“.

 Damit ist also dieses Datum, der Johannistag 1829, als Gründungstag der Kirchengemeinde Rhauderfehn anzusehen. Diese umfasste damals etwa 1000 Seelen. Die Gottesdienste wurden noch fast zwei Jahrzehnte lang – bis zum Bau einer eigenen Kirche – in dem durch einen Anbau vergrößerten Schulgebäude abgehalten.

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