Die Parochie Rhaude

Das „neue Fehn“, wie es 1769 im Kirchenbuch von Rhaude genannt wurde, hatte ja zu der Zeit weder Kirche noch Schule und wurde zunächst nach Rhaude, einer uralten Moorrandsiedlung, eingepfarrt: Die sich entwickelnde Kirchengemeinde war eine „Parochie“, d. h. „eine an fremdem Ort wohnende“ Gemeinde des Pfarramtsbezirks Rhaude. Während die neuen Fehnsiedler also die Gottesdienste in der Kirche zu Rhaude besuchten und ggf. von dem dortigen Pastor seelsorgerisch betreut wurden, mussten die Kinder entweder nach Langholt, Burlage oder Moorhusen, dem heutigen Rhaudermoor, zur Schule gehen. 1763 war in Preußen gemäß dem von Johann Julius Hecker ausgearbeiteten Generallandschulreglement die allgemeine Schulpflicht eingeführt worden. Vielfach blieb der Schulbesuch – zumal seitens der älteren Kinder – aber höchst sporadisch, wobei die Eltern gewöhnlich die Entschuldigung anführten, sie seien als Mithelfer bei der Moorarbeit oder auch zu Haus unentbehrlich. Der Schulbesuch wurde erst besser, als die Kolonisten 1790 auf dem „Untenende“, vor dem späteren „alten Friedhof“, ein eigenes Schulgebäude errichteten und einen eigenen Schullehrer anstellten.

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